Die Kreisstadt Neunkirchen hat aufgrund geänderter gesetzlicher Voraussetzungen eine neue Stellplatzsatzung sowie eine zugehörige Ablösesatzung erlassen. Der Stadtrat hatte beide Satzungen in seiner Sitzung am 26. August beschlossen.
Ziel der neuen Regelung
Je nach Nutzung eines Gebäudes müssen künftig Parkplätze vorgehalten oder hergestellt werden. Ziel der Satzungen ist es laut Mitteilung, in der gesamten Stadt ausreichend Parkplätze zur Verfügung zu haben.
Die Regelungen gelten für alle Bauanträge, die nach Erlass der Satzung bei der Kreisstadt Neunkirchen eingereicht werden. Bestehende Gebäude genießen Bestandsschutz.
Wer betroffen ist
Neben Umbauten oder Nutzungsänderungen zu Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen müssen laut Mitteilung auch wieder beantragte Wohnnutzungen Stellplätze nachweisen. Damit soll der ansteigende Parkplatzdruck reguliert und der öffentliche Raum entlastet werden.
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze richtet sich nach Nutzungsart und Quadratmeterzahl. Die entsprechenden Stellplatzschlüssel sind der Satzung zu entnehmen.
Ablösemöglichkeit
Ist die Herstellung von Stellplätzen nicht möglich, können diese unter bestimmten Voraussetzungen abgelöst werden. Die Ablösesummen sind in der Ablösesatzung geregelt. Die Einnahmen daraus will die Stadt für die Schaffung städtischer Stellplatzanlagen sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums verwenden.
Weitere Informationen
Die Satzungen können auf der Internetseite der Kreisstadt Neunkirchen in der Rubrik „Satzungen“ eingesehen werden. Bei Fragen steht die Abteilung für Stadtplanung, Entwicklung und Vermessung der Stadt zur Verfügung.



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