Neunkirchen: Anwohner müssen Laub von Gehwegen kehren

Laut Straßenreinigungssatzung gilt die Pflicht jeden Samstag und an Werktagen vor gesetzlichen Feiertagen

Aktuelles aus Neunkirchen | Bild: Bereitgestellt durch die Kreisstadt Neunkirchen Herbstzeit ist Laubzeit – Unfällen vorbeugen, Blätter aufkehren

Nach der Straßenreinigungssatzung der Kreisstadt Neunkirchen müssen Bürgerinnen und Bürger Laub auf Bürgersteigen und Gehwegen entfernen. Hintergrund ist nach Angaben der Stadt die Rutschgefahr durch nasses Laub.

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Die Kreisstadt Neunkirchen weist darauf hin, dass auch Bürgerinnen und Bürger im Herbst Laub kehren und entsorgen müssen. Das geht aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt hervor.

Im Herbst sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt nach deren Angaben verstärkt damit beschäftigt, Laub von den Straßen zu entfernen.

Reinigung jeden Samstag

Die Pflicht betrifft Bürgersteige und Gehwege. Sie sind regelmäßig zu säubern:

  • jeden Samstag
  • jeden Werktag vor gesetzlichen Feiertagen

Entsorgung über Biotonne oder Kompostieranlage

Das Laub sollte nicht auf die Straße gekehrt werden. Als korrekten Weg nennt die Stadt die Entsorgung über die Biotonne oder die Kompostieranlage.

Rutschgefahr als Grund

Die Regelung hat nach Angaben der Stadt keine ästhetischen Gründe. Sie soll Unfällen vorbeugen. Von nassem Laub gehe nach Regen eine nicht unwesentliche Rutschgefahr aus.

Auskunft bei der Stadt

Weitere Informationen gibt die Abteilung für Bauverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen unter der Telefonnummer (06821) 202-605.

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