Die Kreisstadt Neunkirchen weist darauf hin, dass auch Bürgerinnen und Bürger im Herbst Laub kehren und entsorgen müssen. Das geht aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt hervor.
Im Herbst sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisstadt nach deren Angaben verstärkt damit beschäftigt, Laub von den Straßen zu entfernen.
Reinigung jeden Samstag
Die Pflicht betrifft Bürgersteige und Gehwege. Sie sind regelmäßig zu säubern:
- jeden Samstag
- jeden Werktag vor gesetzlichen Feiertagen
Entsorgung über Biotonne oder Kompostieranlage
Das Laub sollte nicht auf die Straße gekehrt werden. Als korrekten Weg nennt die Stadt die Entsorgung über die Biotonne oder die Kompostieranlage.
Rutschgefahr als Grund
Die Regelung hat nach Angaben der Stadt keine ästhetischen Gründe. Sie soll Unfällen vorbeugen. Von nassem Laub gehe nach Regen eine nicht unwesentliche Rutschgefahr aus.
Auskunft bei der Stadt
Weitere Informationen gibt die Abteilung für Bauverwaltung der Kreisstadt Neunkirchen unter der Telefonnummer (06821) 202-605.



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