Der Landkreis Neunkirchen vergibt im Jahr 2026 erneut einen Wirtschaftspreis unter dem Motto „Bewusst. Kreislauffähig. Enkeltauglich.“ Der Preis ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert.
Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jedes kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aus dem Landkreis Neunkirchen. Entscheidend ist laut Ausschreibung der Unternehmerstandort. Ausgeschlossen sind gemeinnützige Institutionen sowie Unternehmen mit staatlicher oder kommunaler Beteiligung.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. September 2026. Die Unterlagen sollen dem Ausschreibungsmotto entsprechend digital und papierlos per E-Mail an info(at)wfg-nk.de eingereicht werden.
Aussagen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Patrik Clos, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Landkreis Neunkirchen mbH (WFG), äußerte sich zur Bedeutung von Nachhaltigkeit für Unternehmen:
„Viele Unternehmen haben bereits erkannt, dass Nachhaltigkeit, also Generationengerechtigkeit bezüglich aller Ressourcen, ein wichtiger Erfolgsfaktor ist.“
Nach seinen Worten investieren entsprechende Unternehmen in erneuerbare Energien, entwickeln ökologische Produkte und setzen sich für soziale Gerechtigkeit ein.
Zum Ziel der Auszeichnung erklärte Clos
„Mit der Auslobung des Wirtschaftspreises würdigen wir diese Anstrengungen und versuchen als Multiplikatoren, anderen Mut zu machen, in nachhaltige Betriebsprozesse zu investieren.“
Zu den Teilnahmebedingungen sagte der WFG-Geschäftsführer
„Die Hürden für die Bewerbung sind bewusst niedrig gehalten.“
Die Teilnahme an der Ausschreibung solle laut WFG mit geringem Zeitaufwand für die Unternehmen möglich sein, wenn diese ihre gelebten Nachhaltigkeitsaspekte darstellen.
Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular zur Neuauflage des Wirtschaftspreises im Landkreis Neunkirchen sind auf der Internetseite der WFG abrufbar.



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