Eppelborn: Alle gemeindeeigenen Hallen haben jetzt einen Defibrillator

In der Sebastianhalle wurde das letzte Gerät installiert – Beschäftigte von Grundschule und FGTS wurden eingewiesen

Aktuelles aus Eppelborn | Bild: Gemeinde Eppelborn Alle Hallen der Gemeinde sind nun mit Defibrillatoren ausgestattet

Mit der Sebastianhalle in Eppelborn ist die letzte Halle des Freizeit- und Hallenbetriebes der Gemeinde mit einem Defibrillator ausgestattet. Vor der Inbetriebnahme fanden Einweisungen für Beschäftigte statt.

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In der Sebastianhalle in Eppelborn ist ein neuer Defibrillator installiert worden. Damit verfügt nach Angaben der Gemeinde jede Halle des Freizeit- und Hallenbetriebes der Gemeinde Eppelborn über ein eigenes Gerät. Die Sebastianhalle war die letzte gemeindeeigene Halle ohne Defibrillator.

Kosten teilen sich zwei Stellen

Das Gerät ist laut Mitteilung nicht nur für die Nutzerinnen und Nutzer der Halle von Bedeutung, sondern auch für die angrenzende Grundschule und die dort angesiedelte Freiwillige Ganztagsschule (FGTS). Die Anschaffungskosten tragen deshalb der Eigenbetrieb Freizeit- und Hallenbetrieb und die Schulverwaltung gemeinsam.

Einweisung vor der Inbetriebnahme

Am vergangenen Dienstag fanden Einweisungen für die Beschäftigten der FGTS und der Grundschule statt. Herr Tönnes von der Firma Kamedic machte die Teilnehmenden mit der Funktionsweise und der Bedienung des Geräts vertraut. Bürgermeister Andreas Feld und die Hallenverwaltung nahmen ebenfalls teil.

So funktioniert das Gerät

Nach Angaben der Gemeinde sind die Defibrillatoren grundsätzlich selbsterklärend:

  • Nach dem Öffnen des Gerätekastens ertönt ein Signalton, der auf die Notsituation aufmerksam machen soll.
  • Das Gerät gibt anschließend Sprachanweisungen.
  • Es führt Helfende Schritt für Schritt durch die Anwendung.

Mit der Ausstattung der Sebastianhalle ist die Aufrüstung der gemeindeeigenen Hallen abgeschlossen. Im Ernstfall stehen damit an allen Hallen Defibrillatoren zur Verfügung. Die Gemeinde bezeichnet dies als wichtige Sicherheitsmaßnahme für Sportlerinnen und Sportler, Vereine, Schülerinnen und Schüler, Beschäftigte und weitere Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen.

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